Trauung

Die Trauung

1.    Über die Bedeutung der christlichen Trauung

Seit der deutschlandweiten Einführung von Standesämtern im Jahr 1876 erfolgt eine rechtlich gültige Eheschließung nicht mehr durch einen kirchlichen Ritus, sondern durch ein zivilrechtliches Eheversprechen vor dem Standesamt. Trotzdem wünschen sich viele Paare für ihren gemeinsamen Lebensweg den Zuspruch des göttlichen Segens. Dies geschieht in aller Regel in einem kirchlichen Traugottesdienst.

Nach evangelischem (christlichem) Eheverständnis steht die schon in der Schöpfung angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau unter Gottes besonderem Schutz, gilt doch die göttliche Liebe zu uns Menschen als Quelle auch der zwischenmenschlichen Liebe. Der Traugottesdienst erinnert an diese Verheißung und stellt sie über das Versprechen des Brautpaares, in Liebe, Treue und Vergebungsbereitschaft zusammen zu leben.

Die Ehe ist grundsätzlich als lebenslange Gemeinschaft angelegt, gerade unter dem Aspekt der Vergebungsbereitschaft sind aber auch Scheitern und der Wille zur Versöhnung Teil der göttlichen Verheißung einer christlichen Ehe.

Obwohl die Ehe nach evangelischer Auffassung kein Sakrament ist, wird die Trauung von fast allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkennt.

2.    Was ist zu tun?

  • Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserem Pfarrbüro zur Terminvereinbarung in Verbindung; gerade in den Sommermonaten können sich Trauungen häufen, so lassen sich Terminüberschneidungen frühzeitig vermeiden.

Trauungen finden in aller Regel samstags statt; die Uhrzeit kann individuell abgesprochen werden.

Falls Sie zu einer anderen Kirchengemeinde außer den Kirchengemeinden im Neustadter Kessel (Wildenheid-Meilschnitz, Haarbrücken-Ketschenbach-Thann, Fechheim, St. Georg Neustadt) gehören, ist eine Trauung in Wildenheid nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung durch die eigene Gemeinde möglich.

Eine kirchliche Trauung setzt eine vorher vollzogene standesamtliche Eheschließung voraus!

  • Zur Vorbereitung auf die Trauung führt der Pfarrer/die Pfarrerin ein Traugespräch mit Ihnen. Gerade bei Trauungen gibt es sehr viele Möglichkeiten, bei der Gestaltung des Gottesdienstes mitzuwirken, was eine genaue Absprache erforderlich macht. Selbstverständlich ist im Traugespräch auch Raum, Ihre Fragen zu klären. Hier finden Sie den üblichen Ablauf eines Traugottesdienstes: Ablauf einer Trauung

Bei der Anmeldung zur Trauung (beim Traugespräch) kann es sinnvoll sein, die Familienstammbücher der Brautleute vorliegen zu haben.

3.    Praktische Hinweise

  • Trauspruch: Jedes Brautpaar bekommt zur Trauung einen Trauspruch, der vom Brautpaar selbst ausgesucht wird und in der Regel auch Gegenstand der Traupredigt ist. Dieser Spruch, der das Ehepaar ein ganzes Leben lang begleitet, muss aus der Bibel (Altes oder Neues Testament) stammen. Eine Auswahl beliebter Trausprüche finden Sie hier: Trausprüche
  • Traukerze: Wie bei der Taufe seit Langem üblich, wünschen sich zunehmend auch immer mehr Ehepaare anlässlich ihrer Trauung eine Kerze, die ihm – symbolisch gesprochen – dem gemeinsamen Weg des Lebens ausleuchten soll. Die Kerze kann im Gottesdienst überreicht, muss jedoch vom Brautpaar selbst besorgt werden.
  • Musikwünsche: Sowohl bei den Gemeindeliedern als auch bei musikalischen Beiträgen ist die Mitsprache des Brautpaares erwünscht. Grundsätzlich ist hier Vieles möglich; eine vorherige Absprache der gewünschten Lieder mit dem Pfarrer/der Pfarrerin (und ggf. dem Kantor) ist jedoch unbedingt erforderlich.
  • gemischt-konfessionelle / -religiöse Trauung: Die kirchliche Trauung eines evangelischen Gemeindeglieds mit einem / einer katholischen (anders religiösen oder aus der Kirche ausgetretenen) Partner/in ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch u.U. der Zustimmung durch die betroffene Kirche. Da dies mitunter etwas Zeit in Anspruch nimmt, planen Sie dies bitte bei der Vorbereitung Ihrer Trauung ein. Bei evangelisch-katholischen Trauungen kann auch ein katholischer Priester in die Gestaltung des Gottesdienstes einbezogen werden.
  • Trauung mit Taufe: Falls Braut / Bräutigam nicht getauft sind und sich anlässlich ihrer Trauung taufen lassen möchten ist dies ebenso möglich wie die Taufe eines gemeinsamen Kindes des Brautpaares. Den veränderten Ablauf eines solchen Gottesdienstes werden Sie beim ersten Traugespräch kennen lernen.
  • Trauung Geschiedener: Das evangelische Trauverständnis lässt eine Wiederverheiratung Geschiedener grundsätzlich zu. Die frühere Ehe und Scheidung wird im Traugespräch thematisiert und erfordert eine schriftliche Stellungnahme durch den Pfarrer, die dem Dekan zur Bestätigung vorgelegt wird. Da dies mitunter etwas Zeit in Anspruch nimmt, planen Sie dies bitte bei der Vorbereitung Ihrer Trauung ein.
  • Reis streuen: Das Streuen von Reis ist in unserer Kirchengemeinde nicht erlaubt.
  • Fotografieren: Fotografieren ist – außer bei Gebeten – während des Traugottesdienstes gestattet. Wir möchten Sie jedoch bitten, sich vor dem Gottesdienst auf eine Person zu einigen, die Fotos macht und diese dann an die anderen Traugäste verteilt. Nach dem Gottesdienst können Sie in oder vor der Kirche gerne noch Familienfotos aufnehmen.
  • Kosten: Für eine Trauung fällt eine Gebühr in Höhe von € 50,-- (für Organist, Mesner, Verwaltungsaufgaben usw.) an; bei auswärtigen Trauungen  beträgt die Gebühr € 100,-- .